Compliance-System Härtel & Kaiser

Härtel & Kaiser hat zum Ziel immer ein integrer, respektierter und geschätzter Partner zu sein.

Das ist die Grundlage für das Vertrauen das entgegengebrachte Vertrauen unserer Kundinnen und Kunden, unserer Mitarbeitenden, unserer Geschäftspartner und der gesamten Öffentlichkeit.

Das immer wieder neu  gewonnene Vertrauen hängt entscheidend davon ab, dass wir alle vom Härtel & Kaiser, d. h. Geschäftsführung, Führungskräfte und jeder einzelne Mitarbeitende, ehrlich, integer und ethisch korrekt verhalten.

Bei allen geschäftlichen Entscheidungen sind wir verpflichtet, die Rechtsordnung zu beachten, in deren Rahmen wir handeln.

Jede*r Mitarbeitende der Unternehmen der Härtel & Kaiser Gruppe ist sich auch der persönlichen gesellschaftlichen Verantwortung, insbesondere für das Wohl von Mensch und Umwelt bewusst.

Jede*r Mitarbeitende sorgt mit seinem Handeln dafür, dass die Unternehmen der Härtel&Kaiser Gruppe einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten.

 

Eckpfeiler der Compliance des Härtel & Kaiser:
Menschenrechte

Sie achten, schützen und fördern die geltenden Vorschriften zum Schutz der Menschen und Kinderrechte (nachfolgend Menschenrechte) als fundamentale und allgemeingültige Vorgaben.

Härtel & Kaiser lehnt jegliche Nutzung von Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit sowie jegliche Form von moderner Sklaverei und Menschenhandel ab.

Das gilt nicht nur für die Zusammenarbeit innerhalb der Unternehmen des Härtel & Kaiser, sondern selbstverständlich auch für das Verhalten von und gegenüber Geschäftspartnern und Lieferanten.


Chancengleichheit und Gleichbehandlung

Härtel & Kaiser bietet gleiche Chancen für alle.

Die Mitarbeitenden der Unternehmen des Härtel & Kaiser diskriminieren niemanden und dulden keine Diskriminierung aufgrund von ethnischer oder nationaler Zugehörigkeit, Geschlecht, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung, Hautfarbe, politischer Einstellung, sozialer Herkunft oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale.

In den Unternehmen des Härtel & Kaiser wird Vielfalt gelebt, aktiv für Inklusion eingesetzt ein Umfeld geschaffen, dass die Individualität jedes Einzelnen im Unternehmensinteresse fördert.

Die Auswahl, Einstellung und Förderung der Mitarbeitenden erfolgen grundsätzlich auf der Grundlage ihrer Qualifikation und ihrer Fähigkeiten.


Interessenkonflikte

Ein potenzieller Interessenkonflikt besteht, wenn die Privatinteressen eines Mitarbeitenden mit den Interessen des Härtel & Kaiser kollidieren oder kollidieren können.

Ein solcher Interessenkonflikt kann sich insbesondere aus Nebentätigkeiten ergeben. Stellt ein*e Mitarbeitende*r die persönlichen Interessen über die des Unternehmens, kann dies dem Unternehmen schaden.

Die Unternehmen des Härtel & Kaiser respektieren die persönlichen Interessen und das Privatleben der Mitarbeitenden. Die Mitarbeitenden legen Wert darauf, Konflikte zwischen privaten und geschäftlichen Interessen oder auch nur deren Anschein zu vermeiden.

Die Mitarbeitenden der Unternehmen des Härtel & Kaiser treffen Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien und lassen sich nicht von persönlichen Interessen und Beziehungen beeinflussen.


Geschenke, Bewirtungen und Einladungen

Zuwendungen in Form von Geschenken, Bewirtungen und Einladungen sind in geschäftlichen Beziehungen weitverbreitet. Sofern sich diese Zuwendungen in einem angemessenen Rahmen halten und nicht gegen interne sowie gesetzliche Regelungen verstoßen, sind sie nicht zu beanstanden. Wenn solche Zuwendungen aber diesen Rahmen übersteigen und zur Beeinflussung von Dritten genutzt werden, kann das strafbar sein.

Letzteres duldet Härtel & Kaiser nicht.


Korruptionsverbot

Die Qualität der Produkte und Services der Unternehmen des Härtel & Kaiser sind der Schlüssel zum Erfolg.

Korruption wird in keiner Weise toleriert. Die Gewährung von Zuwendungen an Geschäftspartner, Kunden oder andere externe Dritte sind nur innerhalb der rechtlich zulässigen Rahmenbedingungen und festgelegten Vorgaben gestattet. Korruption kann Geldbußen für Härtel & Kaiser und strafrechtliche Sanktionen für betroffene Mitarbeitende nach sich ziehen.

Kontakte mit Amts- und Mandatsträgern orientieren sich streng an Recht und Gesetz zur Vermeidung von Interessenkonflikten und Korruption.


Verbot von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Härtel & Kaiser kommt dem Verbot von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch geschulte und zertifizierte Geldwäschebeauftragte nach.
Alle Zahlungsvorgänge unterliegen den Vorgaben des Geldwäschebeauftragten der Unternehmen des Härtel & Kaiser.

 
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Härtel & Kaiser nimmt seine Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeitenden sehr ernst.

Härtel & Kaiser gewährleistet Arbeits- und Gesundheitsschutz im Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen sowie auf Basis der Gesundheits- und Arbeitsschutzpolitik des Unternehmens.

Durch ständige Verbesserung der Arbeitsbedingungen und durch vielfältige Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen erhält und fördert Härtel & Kaiser die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Arbeitszufriedenheit aller Mitarbeitenden.


Sicherheit und Schutz von Informationen, Wissen und geistigem Eigentum

Geschäftsführung, Führungskräfte und Mitarbeitende sind sich des Wertes von unternehmenseigenem Know-how bewusst und schützen dieses sehr sorgfältig.

IT-Sicherheit hat höchste Priorität.

Das geistige Eigentum von Konkurrenten, Geschäftspartnern und sonstigen Dritten erkennt das Härtel & Kaiser an.


Datenschutz

Härtel & Kaiser schützt die personenbezogenen Daten von Mitarbeitenden, ehemaligen Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und anderen Betroffenen.

Die Mitarbeitenden sammeln, erheben, verarbeiten, nutzen und speichern personenbezogene Daten nur im Einklang mit den gesetzlichen und den Vorgaben der Datenschutzbeauftragten der Härtel & Kaiser Vertriebsgesellschaft GmbH.


Umgang mit Unternehmensvermögen

Das materielle und immaterielle Vermögen der Unternehmen des Härtel & Kaiser dient dazu, die Mitarbeitenden bei der Erreichung der Geschäftsziele des Unternehmens zu unterstützen und darf nur im Rahmen der betrieblichen Regelungen verwendet werden.

Alle Führungskräfte und Mitarbeitende achten das materielle und immaterielle Vermögen des Unternehmens und verwenden es nicht für betriebsfremde Zwecke.